Inkasso
Wir sind für Sie da, wenn es darum geht, Ihren Forderungen schnell und effektiv Geltung zu verschaffen. Vorgerichtlich übernehmen wir das Mahnwesen, von der einfachen bis zur qualifizierten Mahnung mit Forderungsaufstellung, bei der Zinsen, Kosten und ggf. Teilzahlungen berücksichtigt werden. Des weiteren verhandeln wir mit den Schuldnern nach Ihrer Weisung Ratenzahlungs- oder Stundungsvereinbarungen und setzen entsprechende Vereinbarungen auf.
Wenn Mahnschreiben nicht zum Ziel führen und auch keine Vereinbarung über Ratenzahlung oder Stundung zustande kommt (oder nicht gewünscht ist), leiten wir das gerichtliche Mahnbescheids-Verfahren ein. Alternativ kann im Einzelfall auch eine reguläre Klage erfolgversprechender erscheinen.
Durch Urteil oder Vollstreckungsbescheid titulierte Forderungen vollstrecken wir effektiv und konsequent im Rahmen der Zwangsvollstreckung unter Ausschöpfung der gesetzlichen Möglichkeiten.