Erbverträge bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der notariellen Beurkundung. Auch bei Testamenten empfiehlt sich dies, da erfahrungsgemäß laienhaft abgefasste Testamente oft unter gravierenden Mängeln leiden. Dies trifft insbesondere zu, wenn es um kompliziertere Sachverhalte (z.B. bei Unternehmensnachfolgen, größeren Vermögen und Patchworkfamilien) geht oder steuerliche Aspekte zu berücksichtigen sind. Wir beraten Sie in allen Fragen dieses Themenbereichs umfassend und beziehen bei Bedarf auch unsere Kollegen aus der Steuerberatung ein.
Vorweggenommene Erbfolge
Hier sind wir insbesondere bei der Gestaltung von Übertragungsverträgen, auch im landwirtschaftlichen Bereich (z.B. Hofübergaben) tätig. Übertragungen sind häufig aus erbschaft- und schenkungsteuerlichen Gründen sinnvoll und gewünscht. Wir sorgen aber auch dafür, dass andere wichtige Aspekte nicht zu kurz kommen, wie z.B. die Sicherstellung der Versorgung der übertragenden Generation durch Nießbrauch, Wohnrecht und Rente, das Erb- und Pflichtteils- und das Sozialhilferecht sowie die Absicherung vor allgemeinen Lebensrisiken (Insolvenz, Scheidung, usw.).