Als Fachanwaltskanzlei für Arbeitsrecht vertreten wir Ihre Interessen im gesamten Bereich des Arbeitsrechts, ggf. auch vor den Arbeitsgerichten, zum Beispiel:
- wenn Sie als Unternehmer arbeitsrechtliche Fragen im Vorfeld prüfen und vertraglich regeln möchten
- wenn Sie als Arbeitgeber einen Mitarbeiter maßregeln oder entlassen müssen
- wenn Sie als Unternehmer klären möchten, welche Rechte Ihr Betriebsrat eigentlich hat
- wenn Sie sich als Arbeitnehmer ungerechtfertigten Maßnahmen Ihres Chefs, beispielsweise einer Abmahnung oder einer Kündigung, ausgesetzt sehen
Wir sind sowohl im Individualarbeitsrecht tätig, d.h. dem Recht zwischen dem einzelnen Arbeitnehmer und dem Arbeitgeber, als auch im kollektiven Arbeitsrecht, also dem Recht der Tarifvertragsparteien, der Betriebsparteien und der Vertretungsorgane der Arbeitnehmer (Betriebsrat, Mitarbeitervertretung).
Zu unserem Leistungsspektrum als Fachanwaltskanzlei für Arbeitsrecht zählt insbesondere:
- Erarbeitung von Arbeitsverträgen
- Erarbeitung von Geschäftsführerverträgen
- Erarbeitung von Handelsvertreterverträgen
- Erarbeitung von Provisionsvereinbarungen
- Ausbringung von Abmahnungen
- Ausbringung und Vorbereitung von Kündigungen
- Führung von Arbeitsgerichtsprozessen
- Begleitung von Betriebsübergängen/Unternehmensverkäufen
Daneben bietet unser Steuerberatungsteam Ihnen als Unternehmer natürlich umfassende Unterstützung bei:
- Lohnbuchhaltung inkl. Baulohn
- Gehaltsabrechnung