Rechtsberatung

Rechtsberatung und Vertretung 

Einer der Schwerpunkte unserer Kanzlei ist die anwaltliche Beratung und Vertretung unserer Mandanten. Wir agieren dabei nicht nur im Landkreis Harburg, sondern auch bundesweit. Unsere Anwaltskollegen sind Experten in ihren jeweiligen Fachgebieten und durch kontinuierliche Fortbildung stets auf dem aktuellen Stand. Unsere Kanzlei verfügt über Fachanwälte für Arbeitsrecht, Bau- und Architektenrecht, Familienrecht, Steuerrecht,  Verwaltungsrecht, Insolvenzrecht und Verkehrsrecht. Darüber hinaus gehören die Fachgebiete Erbrecht (einschließlich Unternehmensnachfolge), Wirtschaftsrecht sowie Mietrecht zu unserer anwaltlichen Tätigkeit.

Beim allgemeinen Zivilrecht zählt neben dem sog. allgemeinen Schuldrecht vor allem das praxisrelevante besondere Schuldrecht (Kaufrecht, Werkvertragsrecht, Dienstvertragsrecht, Reiserecht etc.). Wir stehen Ihnen als Anwalt für Zivilrecht in diesem Bereich umfassend zur Seite und vertreten Sie im Streitfall auch bei Gerichtsverfahren. Zum Beispiel:

  • wenn Sie als Kunde Ansprüche wegen Mängeln geltend machen möchten
  • wenn Sie als Unternehmer unberechtigte Ansprüche von Kundenseite abwehren müssen
  • wenn Sie einen längerfristigen Vertrag über eine Dienstleistung beenden möchten

Wir übernehmen die Vertretung Ihrer Interessen – von der außergerichtlichen Korrespondenz über das Gerichtsverfahren bis zur Zwangsvollstreckung.

Als Fachanwaltskanzlei für Arbeitsrecht vertreten wir Ihre Interessen im gesamten Bereich des Arbeitsrechts, ggf. auch vor den Arbeitsgerichten, zum Beispiel:

  • wenn Sie als Unternehmer arbeitsrechtliche Fragen im Vorfeld prüfen und vertraglich regeln möchten
  • wenn Sie als Arbeitgeber einen Mitarbeiter maßregeln oder entlassen müssen
  • wenn Sie als Unternehmer klären möchten, welche Rechte Ihr Betriebsrat eigentlich hat
  • wenn Sie sich als Arbeitnehmer ungerechtfertigten Maßnahmen Ihres Chefs, beispielsweise einer Abmahnung oder einer Kündigung, ausgesetzt sehen 

Wir sind sowohl im Individualarbeitsrecht tätig, d.h. dem Recht zwischen dem einzelnen Arbeitnehmer und dem Arbeitgeber, als auch im kollektiven Arbeitsrecht, also dem Recht der Tarifvertragsparteien, der Betriebsparteien und der Vertretungsorgane der Arbeitnehmer (Betriebsrat, Mitarbeitervertretung).

Zu unserem Leistungsspektrum als Fachanwaltskanzlei für Arbeitsrecht zählt insbesondere:

  • Erarbeitung von Arbeitsverträgen
  • Erarbeitung von Geschäftsführerverträgen
  • Erarbeitung von Handelsvertreterverträgen 
  • Erarbeitung von Provisionsvereinbarungen
  • Ausbringung von Abmahnungen 
  • Ausbringung und Vorbereitung von Kündigungen
  • Führung von Arbeitsgerichtsprozessen
  • Begleitung von Betriebsübergängen/Unternehmensverkäufen

Daneben bietet unser Steuerberatungsteam Ihnen als Unternehmer natürlich umfassende Unterstützung bei:

  • Lohnbuchhaltung inkl. Baulohn
  • Gehaltsabrechnung

Unser Fachanwalt im Bereich Arzthaftungsrecht bietet Ihnen umfassende außergerichtliche Beratung ebenso wie gerichtliche Vertretung. Dabei geht es primär um haftungsrechtliche Fragen, die sich auf das Verhältnis zwischen Arzt und Patient beziehen. Im Vordergrund steht in der Regel der Nachweis, ob die ärztliche Sorgfaltspflicht gegenüber dem Patienten verletzt wurde, etwa durch Behandlungs-, Aufklärungs- oder Dokumentationsfehler.

Unsere Tätigkeit reicht von der Beschaffung und Prüfung der Behandlungsdokumentation über die Begründung der Ansprüche bis zur Interessenvertretung in Schlichtungsverfahren und die Prozessvertretung vor den Zivilgerichten.

Mit unserem Fachanwalt für Familienrecht begleiten wir Sie in allen familienrechtlichen Angelegenheiten und vertreten Sie im Streitfall auch bei Gerichtsverfahren. Schwerpunkte unserer Tätigkeit sind: 

  • Eheschließung und Vertragsgestaltung (Eheverträge etc.)
  • Scheidung
  • Sorgerecht
  • Umgangsrecht 
  • Unterhalt
  • Zugewinn/Vermögensausgleich
  • Rechtsfolgen der Geburt eines unehelichen Kindes 
  • Eingehung und Trennung nichtehelicher Lebensgemeinschaften
  • Eingehung und Trennung eingetragener Lebenspartnerschaften
  • familienrechtliche Mediation

Wenn erforderlich, bezieht unser Fachanwalt für Familienrecht auch unsere Steuerberater und Notare mit ein, insbesondere bei der Gestaltung zukunftsfähiger und rechtssicherer Verträge.

Im Bereich des Gesellschaftsrechts beraten wir Sie im Zusammenhang mit

  • Unternehmenskäufen und -verkäufen
  • Entscheidungen zur Wahl der Rechtsform
  • Existenzgründungen
  • Umwandlungen
  • GmbH- und Aktienrecht 
  • Personengesellschaftsrecht
  • Vereinsrecht
  • Stiftungsrecht 
  • Liquidationen
  • Unternehmensnachfolgen

Auch im Streitfall stehen wir zur Durchsetzung Ihrer Interessen zur Verfügung. Dabei ist es stets unser Bestreben, zeit- und kostenintensive Auseinandersetzungen möglichst schon im Vorfeld durch vorausschauende Gestaltung der Verträge zu vermeiden. Im Zuge dessen greifen unsere Anwälte bei Bedarf auch auf die Kompetenz unserer Steuerberater und Notare zurück.

Im Bereich des Handelsrechts stehen wir Ihnen sowohl im vorbeugenden als auch im streitigen Bereich für die Vertretung und Durchsetzung ihrer rechtlichen Interessen zur Verfügung. Insbesondere betrifft dies die Erarbeitung und Prüfung von:

  • Handelsvertreterverträgen
  • Vertragshändlerverträgen 
  • Geheim- und Kundenschutzverträgen 
  • Franchiseverträgen 
  • Vertriebsverträgen 
  • Allgemeinen Geschäftsbedingungen 

Des weiteren kümmern wir uns auch um die Geltendmachung und Durchsetzung von Rechten aus solchen Verträgen.

Ein Insolvenzverfahren ist für alle Beteiligten, ob Unternehmer oder Privatperson, Geschäftsführer oder Gläubiger, eine unangenehme Situation. Oft können für diese Interessensgruppen die Verhandlungspositionen durch eine frühzeitige Beratung eines Insolvenzanwalts deutlich verbessert werden. Im Insolvenzrecht beraten wir Sie insbesondere in folgenden Bereichen:

• Geschäftsführerhaftung
• Abwehr von Ansprüchen des Insolvenzverwalters (Insolvenzanfechtungen)
• Gesellschafterberatung und Haftung
• Durchsetzung von Gläubigeransprüchen
• Mietrecht (Ihr privater oder gewerblicher Vermieter oder Mieter ist insolvent)

Das Baurecht teilt sich in sog. öffentliches Baurecht (z.B. das Recht der Baugenehmigung, der Bauleitplanung oder des Erschließungsvertrags) und in privates Baurecht. Beim privaten Baurecht geht es im wesentlichen um Architekten- und Werkvertragsrecht im Zusammenhang mit der Errichtung von Bauvorhaben. Hier bieten wir Ihnen umfassende Beratung bis hin zur Prozessvertretung. Und zwar auch bereits im Vorfeld des Baus, etwa beim Immobilienkauf oder -verkauf. Auf Wunsch nehmen wir dabei in Zusammenarbeit mit unseren Steuerberatern auch Ihre steuerlichen Interessen in den Blick. Dies ist insbesondere bei größeren Immobiliengeschäften relevant. 

Wir erarbeiten und prüfen Grundstückskaufverträge, Bauverträge (Einzelgewerke und Generalunternehmerverträge), Projektentwicklungsverträge und Maklerverträge.

Außerdem unterstützen wir Bauherren bei der Durchsetzung ihrer Ansprüche, z.B. aufgrund von Baumängeln, und umgekehrt auch Bauunternehmer und Architekten bei der Abwehr unberechtigter Forderungen seitens der Bauherren.

Im Bereich Steuerrecht befassen wir uns primär mit:

  • der steuerlich-rechtlichen Gestaltungsberatung bei Unternehmensnachfolgen, Vermögensstrukturierung und -nachfolgeplanung, Testamentsgestaltung, Unternehmensumstrukturierung, Rechtsformwahl, steueroptimierten Fonds- und Kapitalmarktprodukten
  • der Begleitung von Betriebsprüfungen
  • der Vertretung in Finanzgerichts- und Einspruchsverfahren
  • der Bearbeitung von Steuerberater-Haftungsfällen

Auch bei der Bearbeitung von Fällen aus anderen Rechtsgebieten spielt das Steuerrecht häufig eine wichtige Rolle. So müssen etwa im Familienrecht bei der Bewertung von Unternehmen für den Zugewinnausgleich oder im Gesellschaftsrecht zur Bestimmung von Abfindungshöhen Jahresabschlüsse nachvollzogen werden.

Da unsere Kanzlei sowohl aus Rechtsanwälten als auch aus Steuerberatern besteht, können wir entsprechend gelagerte Fälle fachübergreifend bearbeiten und Rechtsberatung sowie Steuerberatung aus einer Hand leisten. Insbesondere für mittelständische Unternehmen ist eine solche umfassende Betreuung von entscheidender Bedeutung.

Unser Fachanwalt für Verkehrsrecht berät und vertritt Sie

  • bei der Geltendmachung und Durchsetzung von Ansprüchen aus Verkehrsunfällen
  • bei der Auseinandersetzung mit Ihrer Haftpflicht- oder Kaskoversicherung
  • im Rahmen von Ordnungswidrigkeitenverfahren wegen Verkehrsverstößen
  • in Angelegenheiten der Fahrerlaubnis
  • in Strafverfahren wegen Verkehrsdelikten
  • in Vertragsfragen beim Autokauf oder -verkauf
  • bei der Durchsetzung von Ansprüchen aus einem Autokauf

Im Bereich des Wohnungseigentumsrechts, auch WEG-Recht genannt, unterstützen wir Sie in Ihrer Funktion als Verwalter bzw.  Miteigentümer, zum Beispiel:

  • bei der Vorbereitung einer Eigentümerversammlung
  • bei der Durchsetzung der Versammlungsbeschlüsse
  • bei der Wahrung Ihrer Rechtsposition in der Versammlung
  • bei der Gestaltung vertraglicher Vereinbarungen unter den Eigentümern, zwischen Eigentümer und Verwalter oder den Mietern
  • bei der Durchsetzung von Ansprüchen gegen störende oder vertragsbrüchige Miteigentümer

Im Bereich des Mietrechts unterstützen wir Sie als Vermieter bei der Abfassung und Prüfung Ihrer Mietverträge, bei der Durchsetzung Ihrer Zahlungsansprüche und der Einhaltung von Verträgen sowie bei der Vorbereitung und Durchführung der Beendigung von Mietverhältnissen.

Als Mieter beraten wir Sie beim Schutz gegen unberechtigte Kündigungen oder Zahlungsanforderungen sowie bei der Durchsetzung Ihrer Ansprüche auf Mängelbeseitigung.

Adresse:
Tönnhäuser Weg 3
21423 Winsen Luhe

Tel.: 04171 65 48 0
Fax: 04171 6548-31
kontakt@bkt-partner.de

Öffnungszeiten:
Montag bis Freitag
08.00 – 18.00 Uhr 

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